Abschlagsrechnungen erstellen - mit der Handwerkersoftware von blue:solution
Abschlagsrechnung oder Teilrechnungen erstellen
Erstellt man jede Rechnung noch individuell mit einem der üblichen Textverarbeitungsprogrammen, können sich schnell mal Zahlendreher, Flüchtigkeits- oder Formatierungsfehler einschleichen. Ein Verfahren, das nicht nur zu einer zeitintensiven nachträglichen Rechnungskorrektur führen kann, sondern auch zu einer Verlängerung der Zahlungsfrist. Das wäre besonders ärgerlich, wenn man bedenkt, dass Sie mit einer Abschlags- oder Teilrechnung beabsichtigen die Zeit bis zum Zahlungseingang zu verkürzen.
Aber das muss nicht sein, gestalten Sie Ihren Alltag als Handwerker so effizient wie möglich! Kombinieren Sie dazu unsere Rechnungssoftware mit dem Modul „Abschlags- und Schlussrechnung“ und erstellen Sie in nur wenigen Klicks aus einem bestehenden Angebot eine Abschluss- oder Teilrechnung. Dabei ist es irrelevant, ob sie einen festen Betrag, einen prozentualen Anteil oder einzelne Positionen veranschlagen möchten. Ein Bauherr oder Architekt fragt eine kumulative Abschlagsrechnung an? Kein Problem, im Handumdrehen habe Sie auch diese erstellt und vorangegangene Abschläge sind direkt berücksichtigt. Mit unserer Handwerkersoftware sparen Sie sich also in jedem Fall das mühselige händische Ausrechnen von anteiligen Zahlungsbeträgen.
- Abschlagsrechnung
- Akonto Rechnung
- kumulierte Abschlagsrechnung
- Teilrechnung stellen
Schlussrechnungen – schnell und unkompliziert abgeleitet
Für einen Auftrag mit mehreren Abschlagsrechnungen am Ende eine Schlussrechnung zu stellen, kann für Mitarbeiter im Büro viel Arbeit bedeuten. Nicht nur die bereits geleisteten Abschläge oder Teilzahlungen müssen händisch zusammengerechnet werden. Der Aufwand beginnt eigentlich weit vor der Schlussrechnung, denn alle bereits gestellten Rechnungen müssen so archiviert werden, dass Sie auch möglichst schnell wiedergefunden werden können.
Unsere Rechnungssoftware übernimmt all diese Aufgaben für Sie vollautomatisch: Unter Berücksichtigung aller bisher erfassten Abschlags- oder Teilrechnungen kann ebenso leicht eine Schlussrechnung abgeleitet werden, die alle notwendigen Pflichtangaben enthält. So wird das Thema GoBD und VOB-konforme Schlussrechnung auch nicht zur Stolperfalle. Ist die Rechnung erstmal zusammengeklickt, kann Sie entweder am Kunden abgespeichert, direkt ausgedruckt oder via E-Mail verschickt werden.
Ein Tipp: Unsere Handwerkersoftware gibt es auch als Cloud-Lösung. So sind Angebote, Rechnungen und Co. nicht nur von überall abrufbar, sondern auch vor einen Datenverlust durch z.B. einen Hardwareausfall geschützt!
- Schlussrechnung
- VOB-konform
- GoBD-konform
- Schlussrechnung mit Abschlagszahlungen
Sammelrechnungen für Handwerksleistungen
Sie wickeln bei einem einzelnen Kunden immer wieder Reparatur- und Wartungsaufträge ab und möchten idealerweise in regelmäßigen Abständen eine Gesamtrechnung ausstellen? Legen Sie einfach eine Sammelrechnung an und sparen Sie sich wertvolle Zeit, die Sie stattdessen beim Kunden vor Ort verbringen können. Darüber hinaus möchten Sie vielleicht noch einen Skonto einräumen? Auch das geht!
Einen freiwilligen Preisnachlass in Form eines Skontos zu gewähren ist ein attraktives Mittel, um Kund:innen zu einer schnellen Zahlung zu motivieren, ihnen gleichzeitig aber auch einen spürbaren Vorteil einzuräumen. Was bei einer einzelnen Rechnung noch recht einfach zu kontrollieren ist, stellt sich in Zusammenhang mit Abschlags- Teil- und Schlussrechnungen häufig als Herausforderung dar. Insbesondere wenn sich z.B. der Nachlass nur auf Materialanteile oder einzelne Abschlagsrechnungen bezieht. Nicht selten kommt es sogar in der Praxis vor, dass Kunden einen Anteil des Geldbetrags einbehalten, obwohl kein Skonto vereinbart wurde oder den vollen Betrag überweisen, obwohl ein Skonto gewährt und die Zahlungsfrist eingehalten wurde. Unserer Rechnungssoftware unterstützt Sie hierbei nicht nicht den Überblick zu verlieren: Beim erstellen einer neuen Rechnung, werden alle bisher erfassten Vorgänge berücksichtigt und bereits abgerechnete Beträge oder Positionen für Sie erkennbar ausgewiesen.
- Sammelrechnung
- Skonto
Sicherheitseinbehalt bei Bauleistungen
Wenn Sie bereits Aufträge von Planungsbüros, der öffentlichen Hand oder Bauunternehmen entgegengenommen haben, dann ist Ihnen der sogenannte Sicherheitseinbehalt wahrscheinlich schon einmal begegnet. Insbesondere bei Bauleistungen wird dieser genutzt, um Gewährleistungsansprüche (z.B. bei Baumängeln) abzusichern. Eine gängige Praxis, die dem Auftraggeber zwar Sicherheit gibt, für Sie als Auftragnehmer aber zunächst den Rechnungsbetrag schmälert und für zusätzlichen Aufwand bei der Abrechnung sorgt. Die gute Nachricht: Den zusätzlichen Aufwand bei der Rechnungslegung können wir Ihnen abnehmen! Dabei ist es irrelevant, ob es sich z.B. um einen Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsrechnungen oder sogar Sammelrechnungen handelt. Unsere Handwerkersoftware weißt alle nach VOB notwendigen Pflichtbestandteile einer Rchnung mit Sicherheitseinbehalt aus, sodass Sie sich um Fragen wie „Skonto vor oder nach Sicherheitseinbehalt?“ keine Gedanken mehr machen müssen.
Darüber hinaus entlastet unsere Rechnungssoftware Sie mit einem weiteren Feature: Der gewährte Sicherheitseinbehalt wird als separater offener Posten in dem Modul „Offene-Posten Verwaltung“ angelegt, sodass offene Forderung nicht in Vergessenheit geraten. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist – die sich häufig über Jahr hinweg zieht – werden sogar automatisch Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschickt, sodass Sie die Vereinnahmung nicht erneut anstoßen müssen.
- Sicherungseinbehalt
- Sicherheitseinbehalt nach VOB
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