Sowohl im Arbeitszeitgesetz, als auch im Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist es festgeschrieben: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Dabei geht es nicht allein um die Kontrolle des Arbeitnehmers, sondern auch darum, den Mitarbeiter zu schützen. Die Eindämmung von Schwarzarbeit sowie die Einhaltung von Arbeitszeithöchstgrenzen, tariflichen Vereinbarungen und Mindestlöhnen verfolgen der Gesetzgeber mit dieser Regelung. Erfasst werden müssen täglich mindestens der Anfang und das Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen. Da kann eine Zeiterfassungssoftware ein zuverlässiger Helfer sein.
Hohe Strafen für unzureichende Dokumentation
Die strenge Dokumentation betrifft insbesondere Unternehmen in der Handwerksbranche: Betriebe aus dem Bereich Elektro, Maler und Lackierer, Dachdecker sowie des Baugewerbes müssen den Nachweis über die Arbeitszeiten führen. Eine unzureichende Dokumentation wird teuer bestraft: Vom Bußgeld bis hin zur Gefängnisstrafe kann den Unternehmer alles ereilen. Mit Hilfe der mobilen Zeiterfassung können Zeiten auch auf der Baustelle schnell und unkompliziert erfasst werden. So behalten nicht nur die Chefs den Überblick, sondern auch die Mitarbeiter. Die App „TopZeiterfassung“ verschafft einen Überblick über die gebuchten Zeiten sowie die Urlaubs- und Zeitkonten. Gleichzeitig können hierüber auch Urlaubsanträge eingesehen und verwaltet werden.
Bis zu zwei Jahre aufbewahren
Es wird auch empfohlen tarifvertragliche Regelungen zu beispielsweise Überstunden oder Löhnen, Projektdokumentationen oder buchhalterische Informationen (Materialverbrauch, Kilometer etc.) zu erfassen. Und: Wer seine Überstunden vergütet bekommen möchte, muss im Zweifelsfall belegen können, wann und warum er sie geleistet hat. Die Dokumentation muss bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden. Eine Vorschrift darüber, wie die Aufzeichnungen geführt werden müssen, gibt es allerdings nicht. Mit der elektronischen Zeiterfassung, kombiniert mit der mobilen Zeiterfassung für unterwegs, wird die Dokumentation allerdings zu einem Kinderspiel – bequem und ohne lästige Zettelwirtschaft. Und am Ende können Dokumentationen auch für die Lohnbuchhaltung aufbereitet und an den Steuerberater übermittelt werden.
Hier gibt es das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) zum download.
Kommentare 3
Das ist genau richtig. Und wenn man das dann noch in der richtigen Softwarelösung erfasst, wird es dann auch noch zum Selbstläufer. Denn dann sind auch die Handwerksstunden in einer Statistik auswertbar.
Pingback: blue:blog | Zeiterfassungssoftware: Überblick in der Mindestlohnregelung behalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte rufen Sie mich an (0172-7694970) und informieren bezüglich.
MfG
K. Andreadis