Elternzeit – gesetzliche Familienzeit

blueblog-Redaktion blue:solution Einen Kommentar schreiben

 Die Balance zwischen Familie und Beruf finden, Zeit haben, Kinder zumindest eine kurze Zeit aufwachsen zu sehen – heute ist das mehr denn je ein Wunsch von Eltern. Mit der Elternzeit haben Arbeitnehmer darauf sogar einen gesetzlichen Anspruch und mit dem Elterngeld gewissermaßen eine finanzielle Absicherung. Trotzdem ist es ein beruhigendes Gefühl, wenn das Unternehmen voll und ganz auch hinter der privaten Lebensplanung seiner Mitarbeiter steht. Wir haben hier einmal zusammengefasst, was hinter der Elternzeit steckt.

Frühzeitig anmelden

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können zwölf Monate in die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstages des Kindes gelegt werden. Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit sollte die Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Der Zeitraum ist wichtig, damit sich das Unternehmen um einen temporären Ersatz oder eine andere Lösung kümmern kann. Bei der Anmeldung sollte auch klar kommuniziert werden, wie lange der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen wird. In seiner oder ihrer Abwesenheit bleibt das Arbeitsverhältnis zu gleichen Konditionen und Rahmenbedingungen bestehen. Während der gesamten Elternzeit und bereits acht Wochen vor Beginn dieser besteht ein Kündigungsschutz. Elternteile können die Elternzeit auch gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Enge Abstimmung mit Unternehmen

Während der Elternzeit können Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen ihrem Unternehmen in einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Teilen sich Eltern die Elternzeit, können sie im Wechsel einer Teilzeittätigkeit nachgehen und zusammen bis zu 60 Stunden in der Woche das Familienunternehmen finanziell absichern. Somit bleibt ein Arbeitnehmer einem Unternehmen erhalten und ist gleichzeitig für seine Familie da. Welche Möglichkeiten im besten Fall ausgeschöpft werden können, sollten Arbeitnehmer eng mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Elterngeld sichert ab

Mit dem Elterngeld wird es für Mütter und Väter finanziell leichter, die Elternzeit anzutreten. Für maximal 14 Monate erhalten Mütter und Väter das Elterngeld in Höhe von 65 bis 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, das in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt wurde, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Schreiben Sie einen Kommentar