Für den Notfall gerüstet: Handbuch anlegen

blueblog-Redaktion blue:solution Einen Kommentar schreiben

Die Auftragsbücher sind gefüllt, alle Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen sind in Projekte eingebunden und auch der Chef des Handwerksunternehmens hat mehr als genug zutun. Alle Strippen hält er in den Händen, er ist das „Gehirn“ sowie das Herz der Firma. In dieser Phase wird der Gedanke, dass er durch Krankheit oder einen plötzlichen Unfall einmal ausfallen könnte, weit weggeschoben. Doch das Gedankenspiel „Was wäre wenn…“ sollte jeder Unternehmer, egal ob mit einer Verantwortung für große oder ganz kleine Firmen, einmal durchspielen. Könnten das Unternehmen und die Arbeitsplätze ohne mich erhalten bleiben? Ist meine Familie abgesichert? Und wer kann meinen Job für eine Übergangszeit oder sogar komplett übernehmen? Mit diesen Fragen sollten sich Unternehmen auseinandersetzen und ein Notfallhandbuch anlegen, das als roter Faden genutzt werden kann, wenn das Alltagsgeschäft von einem tragischen Fall betroffen ist.

Notfallhandbuch nicht „verstecken“

Wichtig dabei: Mitarbeiter, aber auch Familienangehörige sollten in die Ausgestaltung dieses Plans eingebunden werden und natürlich wissen, wo dieser hinterlegt ist. In einem plötzlichen Notfall müssen auch weiterhin schnell geschäftliche Entscheidungen getroffen werden. Da sollte das Notfallhandbuch nicht „versteckt“ zuhause in der hintersten Ecke im Wohnzimmerschrank deponiert werden. Passwörter, Codes, Bankvollmachten, Schlüssel… etc. Wer sich einmal die Mühe macht, alle diese bis dato „unwichtigen“ Informationen zu sammeln, wird feststellen, dass der unternehmerische Alltag doch grundlegend gestört wird, wenn nur der Chef diese kennt und plötzlich ausfällt – im schlimmsten Fall nicht einmal ansprechbar ist.

Privaten Bereich nicht vergessen

Für einen längeren Ausfall muss eine Person gefunden werden, die das Unternehmen vorübergehend oder dauerhaft weiterführt. Derjenige muss über alle aktuellen Aufträge, Kunden- sowie Lieferantenkontakte bescheid wissen. Und er muss auch eine Bankvollmacht haben, damit der Zahlungsverkehr das Unternehmen nicht lähmt. Auch andere Handlungsvollmachten müssen erteilt werden. Unternehmer sollten an der Stelle auch an den privaten Bereich denken: Wurde ausreichend Vorsorge für die Familien getroffen? Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten kommen an dieser Stelle ins Spiel.

Notfallhandbuch zum Download

Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs) Rheinland-Pfalz stellt eine solche Notfallmappe zum Download bereit. Hierin befindet sich eine umfangreiche Checkliste, an welche Dinge ein Unternehmen für den Notfall denken sollte. Dazu gibt es vorgefertigte Formulare, die per Hand oder direkt am Computer mit den notwendigen Informationen gefüllt werden können. Dieses Notfallhandbuch möchten wir an dieser Stelle empfehlen.

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