Sofern Sie sich mit Ihrem Beruf als Handwerker selbstständig machen wollen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört es unter anderem, die Handwerkskarte zu beantragen. Grundlage dafür ist Ihr Meisterbrief. Möchten Sie ein offizielles Gewerbe anmelden, ist es unter Umständen verpflichtend die Handwerkskarte zu beantragen. Das Zertifikat stellt Ihnen Ihre zuständige Handelskammer aus. Wie genau Sie die Handwerkskarte beantragen und welche Richtlinien gelten, wird in § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) geregelt.
Wer aber muss eine Handwerkskarte beantragen, gibt es auch Ausnahmen, was genau wird darin eingetragen, welche Nachweise benötigen Sie und kann man die Handwerkskarte online beantragen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen von blue:solution in unserem nachfolgenden Beitrag.
- Wer muss eine Handwerkerkarte beantragen?
- Warum müssen zulassungspflichtige Handwerker eine Handwerkskarte beantragen?
- Welche Voraussetzungen müssen Sie für das beantragen der Handwerkskarte erfüllen?
- Handwerkskarte beantragen – Das wird eingetragen
- Vorteile der Handwerkskarte
- Kann man die Handwerkskarte online beantragen?
Inhalt
Wer muss eine Handwerkerkarte beantragen?
Aufgrund der Unterteilung in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und ähnliche Handwerke innerhalb der einzelnen Gewerbe, ist nicht jeder Handwerker im Sinne der Handwerksordnung automatisch verpflichtet, eine Handwerkerkarte zu beantragen. Finden Sie Ihren Handwerksberuf in der Anlage A der HwO als zulassungspflichtiges Handwerk wieder, müssen Sie eine Handwerkskarte beantragen. Fällt Ihre berufliche Ausübung unter die zulassungsfreien Handwerke oder unter ein handwerksähnliches Gewerbe, reicht eine Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer aus und Sie müssen keine Handwerkskarte beantragen. 41 Gewerbe unterliegen aktuell (Stand: 2021) der Zulassungspflicht.
Neben dem zulassungspflichtigen Handwerk müssen Sie zudem eine Handwerkskarte beantragen, wenn Sie ein stehendes Gewerbe ausüben. Das bedeutet, wollen Sie sich mit Ihrem Handwerksbetrieb an einem festen Standort niederlassen, von dem aus Sie auch anderorts tätig sein dürfen, sind Sie ebenso zur Eintragung und Beantragung der Handwerkskarte verpflichtet.
Warum müssen zulassungspflichtige Handwerker eine Handwerkskarte beantragen?
Sie denken darüber nach, eine Ausbildung zu beginnen oder den Meister zu machen? Grundsätzlich gilt – je höher Ihre Qualifikation, desto höher der Stundenlohn eines Handwerkers. Der Ausbildungsweg ist fest vorgegeben. Sie absolvieren Ihre Ausbildung, durchlaufen Ihre Gesellenzeit und können im Anschluss selbst entscheiden, ob Sie Ihren Meister in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen wollen. Als Meister verdienen Sie den höchsten Stundenlohn als Handwerker (auch im Vergleich zu zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerken) und können somit das Fundament für eine Selbstständigkeit legen.
Grundsätzlich unterscheidet sich der Stundenlohn eines Handwerkers je Fachbereich. Die nachfolgenden Werte sind daher nur grobe Angaben und Durchschnittswerte, die Ihnen dennoch helfen sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für das beantragen der Handwerkskarte erfüllen?
Welche Voraussetzungen zum Beantragen der Handwerkskarte gelten, ist im § 7 HwO festgelegt. Grundsätzlich vorzulegen, um die Handwerkskarte zu beantragen, ist der Meisterbrief, der die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung eines zulassungspflichtigen Handwerks bestätigt.
Ein alternativer und vergleichbarer Nachweis kann unter Umständen anerkannt werden. Dazu zählen:
- einen abgeschlossener Studiengang, den Sie an einer technischen Hochschule oder staatlich anerkannten Fachschule im Bereich Technik und Gestaltung abgeschlossen haben,
- die Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker- oder Industriemeister,
- ein Abschluss aus dem Ausland von Vertriebenen oder Spätaussiedlern, der in Deutschland als Meisterprüfung anerkannt wird sowie
- eine Ausnahmebewilligung nach § 7 Abs. 3 HwO oder Ausübungsberechtigung nach § 7 Abs. 7 HwO
Erfüllen Sie eine der genannten Voraussetzungen können Sie als natürliche oder juristische Person die Handwerkskarte beantragen.
Sie dürfen im Anschluss den Betrieb eines zulassungspflichtigen sowie stehenden Gewerbes aufnehmen als:
- Einzelunternehmen
- GbR
- oHG
- GmbH
Bedenken Sie, dass beim Beantragen der Handwerkskarte Kosten anfallen. Je nach Region sind diese in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskarte beantragen – Das wird eingetragen
Welche Voraussetzungen zum Beantragen der Handwerkskarte gelten, ist im § 7 HwO festgelegt. Grundsätzlich vorzulegen, um die Handwerkskarte zu beantragen, ist der Meisterbrief, der die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung eines zulassungspflichtigen Handwerks bestätigt.
Ein alternativer und vergleichbarer Nachweis kann unter Umständen anerkannt werden. Dazu zählen:
- einen abgeschlossener Studiengang, den Sie an einer technischen Hochschule oder staatlich anerkannten Fachschule im Bereich Technik und Gestaltung abgeschlossen haben,
- die Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker- oder Industriemeister,
- ein Abschluss aus dem Ausland von Vertriebenen oder Spätaussiedlern, der in Deutschland als Meisterprüfung anerkannt wird sowie
- eine Ausnahmebewilligung nach § 7 Abs. 3 HwO oder Ausübungsberechtigung nach § 7 Abs. 7 HwO
Erfüllen Sie eine der genannten Voraussetzungen können Sie als natürliche oder juristische Person die Handwerkskarte beantragen.
Sie dürfen im Anschluss den Betrieb eines zulassungspflichtigen sowie stehenden Gewerbes aufnehmen als:
- Einzelunternehmen
- GbR
- oHG
- GmbH
Bedenken Sie, dass beim Beantragen der Handwerkskarte Kosten anfallen. Je nach Region sind diese in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Vorteile der Handwerkskarte
Mit der Handwerkskarte erfüllen Sie nicht nur Ihre Pflicht, legen diese für Ihre Gewerbeanmeldung vor und bestätigen Ihre fachliche Qualifikation gegenüber Auftraggebern und Kunden – Sie erhalten darüber hinaus nennenswerte Vorteile:
- Je nach regionalen Bestimmungen haben Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.
- Nutzen Sie die Handwerkskarte als Qualitätsmerkmal, um professionell an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen oder auf entsprechenden Portalen Aufträge zu generieren.
- Erweitern Sie Ihre Tätigkeiten in der Zusammenarbeit mit Baumärkten und bewerben Sie sich für den Montageservice.
Kann man die Handwerkskarte online beantragen?
In den meisten Städten können Sie Ihre Handwerkskarte online beantragen. Dazu füllen Sie lediglich das Online-Formular aus, laden die benötigten Unterlagen über das Online-Portal hoch und übersenden es digital Ihrer Handwerkskammer. Schon ist die Handwerkskarte beantragt.
Zu Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen zum Handwerkskarte beantragen einreichen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Befähigungsnachweis: Meisterprüfung, gleichwertiger Abschluss, Nachweis über die langjährige Berufserfahrung u.a.
- eventuell Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftsvertrag
Fazit
Üben Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk aus und wollen Sie sich selbstständig machen, müssen Sie also eine Handwerkskarte beantragen. Ohne erhalten Sie keinen Gewerbeschein. Planen Sie bei den Kosten mindestens 50 € ein. Vielerorts sind diese auch im dreistelligen Bereich angesiedelt. Obwohl das Handwerkskarte beantragen eine Pflicht für Sie ist, profitieren Sie dennoch von Ihrem Besitz. Schließlich weisen Sie damit Ihre Qualifikation nach. Das verschafft Ihnen einen einfacheren Zugang zu hochwertigen Aufträgen und Sie gewinnen schneller das Vertrauen von Auftragsgebern. Und durch das Handwerkskarte online beantragen, ist das sogar ohne großen Aufwand möglich.
Ist die Handwerkskarte erst mal beantragt, stehen weitere Fragen im Raum: Welche Handwerkersoftware soll zukünftig zur Rechnungserstellung genutzt werden oder wie sollen potenzielle Mitarbeiter:innen Ihre Arbeitszeit erfassen? Auch hierauf haben wir von blue:solution eine Antwort: Wählen Sie aus unseren Handwerkersoftwares eine Lösung, die zu Ihrem Gewerk und Handwerksbetrieb passt. Ergänzend dazu bieten wir Zeiterfassungssoftwares und -systeme, die auf unsere Handwerkersoftwares perfekt abgestimmt sind. Lassen Sie sich hierzu gerne von unseren Experten beraten!