Reseller-Programm für blue:solution - smarthandwerk und smartzeit
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand des blue:solution Partnerprogramms „Reseller smart“ ist die Vermittlung von Kunden der Produkte blue:solution - smarthandwerk und smartzeit der blue:solution durch den Partner (Reseller). Angestrebt werden eine nachhaltige und erfolgsorientierte Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Vertragsparteien. Der bisherige smarthandwerk-Partnervertrag verliert mit der Anmeldung zum Partnerprogramm „Reseller smart“ seine Gültigkeit.
§2 Stellung des Partners
- Der Partner erhält er eine nicht exklusive Berechtigung zum Vertrieb der vertragsgegenständlichen Software-Produkte.
- Der Partner vermittelt die vertragsgegenständlichen Softwareprodukte und Dienstleistungen (Installation, Formulargestaltung, Ersteinrichtung, Schulungen und weitere Services) im Namen und auf Rechnung der blue:solution an Anwender.
- Name und Adressdaten des Endkunden werden beim Vermittlungsvorgang durch den Partner an blue:solution übertragen
§3 Leistungen des Partners
- Der Partner wird sich für den Vertrieb der vertragsgegenständlichen Produkte einsetzen. Die Lizenzbedingungen der blue:solution in der jeweils aktuellen Fassung ist dabei zwingende Vertragsgrundlage zur Nutzung der Software.
- Der Partner nennt als Minimalanforderung jeweils zwei neue Anwender der vertragsgegenständlich benannten Produkte (z. B. 1x blue:solution - smarthandwerk + 1x smartzeit) im Zeitraum eines Jahres. Der Betrachtungszeitraum beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und beginnt nach Ablauf von 12 Monaten von neuem.
- Der Partner verpflichtet sich, an mögliche, von blue:solution per Leadkontakt vermittelte Interessenten, keine Mitbewerberprodukte anzubieten oder zu verkaufen.
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die einer der Vertragsparteien über die andere während der Vertragsdauer bekannt werden, darf sie weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsende verwenden oder Dritten mitteilen, es sei denn, die Informationen sind bereits öffentlich bekannt. Dies gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages.
§4 Leistungen der blue:solution
- blue:solution überträgt dem Partner das Recht zum Vertrieb der vertragsgegenständlichen Softwareprodukte.
- Der blue:solution-Service wird neue, vom Partner genannte Interessenten im Vorfeld einer Lizenzierung und Auslieferung kontaktieren. In diesem Rahmen werden die bereits durch den Partner genannten Module (online-Konfigurator) inhaltlich geprüft und ggf. weitere Softwaremodule und Dienstleistungen angeboten und erläutert.
§5 Konditionen und Zahlungsbedingungen
- Der Partner erhält zu jedem, der von Ihm genannten Interessenten der vertragsgegenständlichen Softwareprodukte und Service-Angebote - die jeweils aktuellen Margen des Partnerprogramms „Reseller smart“. Grundlage für die Berechnung der Margen sind für Software und Dienstleistungen die jeweils an den Anwender berechneten Nettopreise gemäß Rechnungsstellung von blue:solution.
- blue:solution behält sich vor, ausgezahlte Margen zurück zu fordern für den Fall, dass der Softwareanwender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
- blue:solution behält sich vor, die Verkaufspreise und Margen bei Bedarf anzupassen. Der Partner wird in einem angemessenem Zeitraum vor in Kraft treten der Preisänderung informiert.
§6 Rechte an der Software
- blue:solution versichert berechtigt zu sein, über die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen eingebrachten Leistungen zu verfügen, und für von ihr verwendete fremde Werke die notwendigen Befugnisse erworben zu haben.
- Die vertragsgegenständliche Software wird unter dem Namen und der von blue:solution gewählten Bezeichnung veröffentlicht. blue:solution ist jederzeit berechtigt, den Titel der Produkte ganz oder teilweise zu ändern
§7 Gewährleistung
Gegenüber dem vom Partner an blue:solution übermittelten Interessenten gilt die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Maßgaben: Gewährleistung wird nur für die von blue:solution ausgewiesenen Funktionen der Software übernommen. Für alle anderen Mängel sind Gewährleistungen ausgeschlossen. Die Mängelbeseitigung geschieht nach Wahl von blue:solution durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung an den Endkunden.
§8 Vertragsdauer / Kündigung
- Diese Vereinbarung wird mit Datum der Unterzeichnung wirksam. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
- Daneben kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere
- eine Verletzung der Schutzbestimmungen dieses Vertrages (insbesondere §3 Abs. 3 und 4), die Aufforderung der anderen Seite hin nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird oder sich danach wiederholt
- der Umstand, dass eine der Parteien in Vermögensverfall gerät oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird
- der Umstand, dass der Partner die in §3 Abs. 2 vereinbarten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
- Die Kündigung aus wichtigem Grunde ist zum Ende des nächsten Monats ab Kenntnis des betreffenden Kündigungsgrundes ohne Beachtung einer Frist möglich. Jede Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder Eingangsdatum der E-Mail.
§9 Schlussbestimmungen
- Alle vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben sich aus diesem Vertrag und seinen schriftlichen Anlagen. Zudem gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der blue:solution software GmbH. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sowie der ausdrücklichen Einwilligung der Parteien. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die mangelhafte Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn ihr möglichst nahe kommt.
- Soweit dieser Vertrag keine anders lautenden Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ergänzend.
- Erfüllungsort ist Rheine, Gerichtsstand für alle evtl. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rheine. Beide Parteien verpflichten sich, evtl. Ansprüche nicht im Urkundenprozess einzuklagen.