Sie kommt unangekündigt und immer zu einem ungünstigen Zeitpunkt: die digitale Betriebsprüfung. Dank der IDEA-Schnittstelle in der Basisversion Ihrer Handwerkersoftware von blue:solution ist der Datenimport zum Glück mit nur wenigen Klicks schnell erledigt.

In diesem Beitrag finden Sie deshalb eine Anleitung zur Durchführung des IDEA-Exportes und alles, was Sie sonst noch über die Prüfung wissen sollten!

Was ist eine Betriebsprüfung?

Seit dem 01. Januar 2002 legen §§ 146 und 147 der Abgabenordnung die Rechtsgrundlage für die digitale Betriebsprüfung fest, wodurch der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt wird, steuerrelevante Daten Ihres Handwerksbetriebes in diesem Rahmen zu prüfen. Auch die seit 2015 geltende GoBD hat diese Prüfung präzisiert. Um welche Daten es sich dabei handelt, ist rechtlich nicht festgelegt und wird im Einzelfall entschieden. Die Steuerprüfung wird mithilfe der Software IDEA durchgeführt, die darauf ausgelegt ist, große Datenmengen schnell zu verarbeiten.

Mit der praktischen IDEA-Schnittstelle, die bereits in die Basisversion Ihrer Software von blue:solution integriert ist, wird der Export der relevanten Daten entsprechend aller steuerrechtlichen Vorgaben somit zum Kinderspiel und die Übergabe kann in Windeseile durchgeführt werden!

So läuft eine Betriebsprüfung ab

Die Außenprüfung der Daten kann auf drei verschiedene Zugriffsarten durchgeführt werden und kann durch den Prüfenden frei gewählt werden. Somit ist es ratsam, auf alle drei Fälle vorbereitet zu sein.

  1. Der unmittelbare Datenzugriff (Z1): Bei diesem Verfahren erhält der Prüfende lediglich Lesezugriff auf die Hard- und Software des Unternehmens.
  2. Mittelbarer Datenzugriff (Z2): In diesem Fall wertet der Unternehmer die Daten nach den Vorgaben des Betriebsprüfers mithilfe des vorhandenen DV-Systems aus.
  3. Datenträgerüberlassung (Z3): Das Unternehmen stellt alle steuerlich relevanten Daten auf einem Datenträger in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung.