Die Rechnung ist geschrieben, gedruckt, versendet und auch die Zahlung ist im OP-Center angelegt.  Trotzdem kommt es vor, dass Rechnungen storniert werden müssen. Wie Sie diesen Vorgang in Ihrer Handwerkersoftware von blue:solution schnell und rechtskonform abwickeln, zeigen wir in diesem Beitrag!

Einfache Rechnungen stornieren

Eine einfache Rechnung erhält das Druckkennzeichen, sobald die Rechnung gedruckt oder per Mail versendet und somit ans OP-Center übergeben wurde. Sie ist also festgeschrieben und es besteht die Möglichkeit, die Rechnung zu stornieren.

Dabei ist es grundsätzlich irrelevant, ob bereits Zahlungen eingegangen sind oder nicht.

Hinweis: Ist dieses Feld ausgegraut, könnte es daran liegen, dass das Dokument noch nicht gedruckt oder versendet wurde. Sobald Sie dies nachholen, wird die Option Stornorechnung freigeschaltet und Sie können den Stornierungsvorgang durchführen.

Wie storniere ich Teil- und Abschlagsrechnungen richtig?

Wie zuvor bereits erläutert, müssen auch zu stornierende Teil- und Abschlagsrechnungen zuvor an das Rechnungsausgangsbuch übergeben worden sein (drucken oder versenden). Nur dann ist das Feld zur Stornorechnung wählbar.

Bei Teil- und Abschlagsrechnungen ist zu beachten, dass die Rechnungen nacheinander aus dem Basisdokument erstellt werden und die Dokumente somit alle miteinander verbunden sind.

Sofern dann eine Stornierung gewünscht ist, muss dieser Vorgang zunächst reversibel durchgeführt werden (d.h. die letzte ausgestellte Rechnung zuerst). Möchten Sie also nur die dritte von vier Teilrechnungen stornieren, muss zunächst die vierte Rechnung storniert werden, bevor die Dritte folgen kann. Danach können beide Rechnungen neu geschrieben werden. Es wird somit immer eine Rechnung aus dem Vorgang freigeschaltet und kann storniert werden.

Dieses Beispiel zeigt, wie eine Stornorechnung über den klassischen Weg (Dokument – Umwandeln – Stornorechnung) erstellt werden kann und worauf geachtet werden muss: