Im Mai 2019 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Verfügung stellen müssen, um ihre Arbeitszeit zu erfassen. Bisher hat der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Urteil des EuGH reagiert. Das Arbeitsgesetz hält lediglich fest, dass Überstunden und Sonntagsarbeit zu dokumentieren sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass auch in Deutschland eine Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist.

Arbeitgeber muss System zur Erfassung von Arbeitszeit einführen

Das Grundsatzurteil des BAG (1 ABR 22/21) vom 13. September 2022 hält fest, dass deutsche Arbeitgeber verpflichtet sind, die geleistete Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren. Es kam zu dem Urteil, als der Betriebsrat eines Klinikums im Raum Minden die Einführung einer digitalen Zeiterfassung verlangte – sie forderten das sogenannte Initiativrecht. Der Betriebsrat scheitert allerdings mit seiner Forderung. Das BAG erläutert im Urteil, dass ein Initiativrecht ausgeschlossen sei, da es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt„Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz nach Maßgabe des EuGH auslegt, dann besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung., sagt Inken Gallner, Präsidentin des BAG.

Urteil setzt Gesetzgeber unter Druck

Mit dem Grundsatzurteil prescht das BAG nun voraus und setzt die Politik unter Druck. Die Bundesregierung arbeitet eigentlich noch daran, eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht einzuführen und damit den Anforderungen des EuGH aus dem Jahr 2019 gerecht zu werden. Mit dem Urteil schafft das Bundesarbeitsgericht aber bereits Fakten. „Der Gesetzgeber ist durch die heutige Entscheidung in großen Zugzwang geraten. Das Thema dürfte nunmehr ganz oben auf der politischen Agenda stehen.“zitiert das ZDF Prof. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtsexperte.

Damit ist klar: Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet ein System zur Erfassung von Arbeitszeiten einzuführen. Bis das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidungsgründe offen legt, herrscht Unklarheit darüber, wie eine Arbeitszeiterfassung konkret aussehen soll. Arbeitgeber stehen der Frage gegenüber, wie ausreichende Zeiterfassung im Sinne des BAG aussieht. Kein Risiko gehen Betriebe mit einer digitalen Zeiterfassungssoftware ein, die sekundengenau die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst.

Bitte informieren Sie Ihre Anwender entsprechend und beraten Sie zu unserer Zeiterfassung.